Gerrit Koch MdL - für Lübeck in Kiel

Mittwoch, 22. Februar 2012

Bilanz und Ausblick

Für Lübeck in Kiel


Seit Oktober 2009 vertrete ich Lübeck im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Zeit, eine kurze Bilanz zu ziehen und einen Ausblick auf die weitere Arbeit zu geben. (Beides ist selbstverständlich nicht vollständig.)

Bilanz:
1. Keine Schließung der Lübecker Uni!
Die Diskussion um die Verlagerung der Humanmedizin von Lübeck nach Kiel hat  nicht nur alle Lübeckerinnen und Lübecker zusammengeschweißt. Das Ergebnis ist, daß die Lübecker Uni einschließlich der Medizin in ihrem Bestand endlich sicher ist. In den vergangenen Jahren wurde ihre Existenzberechtigung immer wieder angezweifelt. Jetzt ist dieses Diskussion endlich zu Ende. Weder in zwei, noch in drei, noch in fünfzig Jahren wird die Uni wieder zur Disposition stehen.
Ich danke allen Lübeckern, allen Studenten, meinen Lübecker Parteifreunden, der Lübecker Bürgerschaft und unserem Bürgermeister, die für den Erhalt gekämpft und mich darin bestärkt haben, gegen die Schließung notfalls auch im Landtag gegen die regierungstragenden Fraktionen zu stimmen. Ich bin stolz, meinen Beitrag zur Verhinderung der Schließung geleistet zu haben.

2. IKEA kann kommen!

Als aus dem Innenministerium die Vorgabe kam, die Verkaufsfläche des IKEA-Projektes in Lübeck-Dänischburg zu verringern, stand das Projekt auf der Kippe. Ich habe als Lübecker Abgeordneter mit Minister Schlie gesprochen und dazu beitragen können, daß es zu einer gütlichen Einigung zwischen den Beteiligten kam. IKEA darf bauen!

3. Sparkassen dürfen sich an Sparkassen beteiligen
In der internationen Bankenkrise kamen auch einige Sparkassen in Schleswig-Holstein ins trudeln. Nach dem Vorbild der Sparkasse Lübeck, an der die HASPA seit längerem erfolgreich beteiligt ist, wurde das Sparkassengesetz geändert. Jede kommunale Sparkasse kann nun eine andere Sparkasse als Partner aufnehmen und so die Arbeit in der Region sicherstellen.

4. Erster Schritt zur Haushaltskonsolidierung und Zukunftssicherung
Mit dem Haushalt 2011/12 wurde der erste Haushalt auf dem Weg zur Haushaltskonsolidierung verabschiedet. Bis 2020 soll die Neuverschuldung bis auf Null zurückgefahren werden. Ein schwieriger, schmerzhafter Weg, den alle Bundesländer gehen müssen, und der sich lohnt, weil künftige Generationen dann endlich guten Gewissens wieder Handlungsspielraum bekommen.

5. Erfolgreiche Entwicklung unseres Landes
Mit dem neuen Landesentwicklungsplan werden endlich mehr Spielräume für neue Investitionen geschaffen. Große Einzelhandelsansiedlungen bleiben aber weiterhin den großen Städten wie Lübeck vorbehalten. Mit mehr Flächen für Windkraftanlagen im ganzen Land wird der Umstieg in der Energieversorgung möglich.

6. Fördermittel des Landes für den Flughafen Lübeck
Das Land Schleswig-Holstein hat zugesagt, für den weiteren Ausbau des Lübecker Flughafens Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Nun muss die Hansestadt Lübeck den Bürgerentscheid ernstnehmen, den Ausbau vorantreiben und intensiv nach einem Investor suchen.

Ausblick:
1. Eigenes Versammlungsgesetz für Schleswig-Holstein
Noch gelten in Schleswig-Holstein die Regeln des bisherigen Versammlungsgesetzes des Bundes. Bürgerfreundliche Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen sind darin noch nicht zu finden. Jedes Bundesland darf sich nun ein eigenes Versammlungsrecht geben. So sollte u.a. geregelt, werden, daß alljährlich wiederkehrende Nazi-Demos zu bestimmten Ereignissen (z.B. wie in Lübeck jeden März) nicht mehr möglich sind.

2. Förderung des ehrenamtlichen Engagements

Warme Dankesworte bewegen nur noch wenige Bürgerinnen und Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit in Vereinen, Verbänden und der Feuerwehr. Diese Mitarbeit muss deshalb so unbürokratisch und attraktiv wie möglich gestaltet werden, z.B. durch Regelungsabbau und Erleichterungen.

3. Reform der Kommunalverfassung
Auch die Mitarbeit in der Kommunalpoltik muss attraktiver werden. Deshalb soll auch dort die Bürokratie abgebaut und die Transparenz der Entscheidungen verbessert werden (z.B. generelle Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen). Eine Verkleinerung der Regelgröße von Gemeindevertretungen würde weniger Bürgern die Mitarbeit in diesen wichtigen Gremien ermöglichen.

4. Reform des Denkmalschutzgesetzes
Klar ist, daß Lübecks Status als Weltkulturerbe auf keinen Fall gefährdet werden darf. Klar ist, daß die meisten Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden sehr verantwortlich damit umgehen. Klar ist, daß gerade Gebäude aus den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts ihren Eigentümern große Probleme machen können. Wenn Gebäude aus dieser Zeit aufgrund von Denkmalschutzvorgaben wirtschaftlich kaum noch sinnvoll zu nutzen sind (z.B. Rathaus Elmshorn), so müssen solche Regelungen überdacht werden.

5. Stiftungsuniversität Lübeck
Nachdem die Universität Lübeck in ihrem Bestand gesichert wurde, steht nun der nächste Schritt an: die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität. Eine Stiftungsuniversität wird unabhängiger und selbständiger agieren können. Zur Zeit werden die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten geprüft.